Satzung des Fußball-Fanclubs „Moin Moin München”

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

                1.            Der Verein trägt den Namen Moin Moin München“.

                2.            Der Sitz des Vereins ist Roggemannstraße 19, 26122 Oldenburg

3.            Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2025.

§ 2 Zweck des Vereins

1.            Zweck des Vereins ist die Förderung des Fußballsports und die Unterstützung des FC Bayern München.

2.            Der Verein fördert den Gemeinschaftssinn der Mitglieder und organisiert Veranstaltungen wie Fahrten zu Spielen, Fan-Treffen und andere Aktivitäten.

3.            Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

§ 3 Mitgliedschaft

                1.            Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

                2.            Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag und Zustimmung des Vorstands.

                3.            Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

4.            Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres zu erklären.

§ 4 Beiträge

1.       Die Mitglieder zahlen Beiträge in Höhe von Aufnahmegebühr 10€ und Jahresbeitrag 15€ deren Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

2. Für die 10€ Aufnahmegebühr bekommen die Mitglieder einen Mitgliedsausweis der mit dem Namen und der Mitgliedsnummer versehen ist.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

                1.            die Mitgliederversammlung,

                2.            der Vorstand.

§ 6 Mitgliederversammlung

                1.            Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

                2.            Sie findet mindestens einmal jährlich statt.

3.            Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen.

                4.            Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

§ 7 Vorstand

1.            Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden Martin Heimann, 2. Vorsitzender Torsten Zoller, Kassenwart Frank Kuntke und Schriftführer Wolfram Schmerler.

2.            Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

3.            Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die 1. Vorsitzende/n oder den/die 2. Vorsitzende/n vertreten.

§ 8 Auflösung des Vereins

1.            Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

2.            Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an [eine gemeinnützige Organisation], die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Oldenburg, 06.01.2025

Unterschriften des Vorstands

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